Pflegegrad 2: Leistungen 2026 und ab 2027
Für Pflegegrad 2 steigen nach dem Regierungsentwurf ab 2027 die meisten Beträge für die Pflege zu Hause. Wer den Antrag erst 2027 stellt, braucht dafür mehr Punkte als heute.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld und ein Budget für einen Pflegedienst. Das Gesetz beschreibt diesen Grad als „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Für 2027 hat die Bundesregierung neue Beträge und neue Punktgrenzen vorgeschlagen.
Wie viele Punkte Sie für Pflegegrad 2 brauchen
Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung. Er prüft, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Eine Diagnose allein entscheidet darüber nicht. Aus sechs Bereichen entstehen Gesamtpunkte, höchstens 100.
| Gesamtpunkte | Antrag bis 31.12.2026 | Antrag ab 2027 |
|---|---|---|
| ab | 27 | 30 |
| bis unter | 47,5 | 50 |
Links: Geltendes RechtRechts: Entwurf, Stand 30.09.2026
§ 15 Abs. 3 SGB XI und Regierungsentwurf. Für Kinder bis 18 Monate gelten andere Grenzen (§ 15 Abs. 7 SGB XI).
Wer heute 27 bis unter 30 Punkte erreicht, hat Pflegegrad 2. Bei einem Antrag ab 2027 wäre das nach dem Entwurf Pflegegrad 1 Entwurf, Stand 30.09.2026. Auch die Grenze nach oben steigt: Pflegegrad 3 beginnt dann erst bei 50 Punkten.
Der Entwurf ändert außerdem Anlage 2. Diese Tabelle rechnet die Punkte aus dem Gutachten um. Betroffen sind Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben. Bei einem Antrag ab 2027 können dieselben Antworten deshalb weniger Punkte ergeben. Der Rechner zeigt Ihre Punkte für beide Jahre getrennt, die Punkte-Tabelle alle Punktbereiche.
Was Sie mit Pflegegrad 2 bekommen
Das Blatt zeigt die Leistungen für die Pflege zu Hause. Gelb markiert ist, was nach dem Entwurf steigt. Rot ist, was sinkt.
Ihr Leistungsbescheid ab 2027
| Leistung pro Monat | bisher | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeldab 2027: Entlastungsbudget | 380 € | |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | im Budget | |
| Pflegesachleistungab 2027: Sachleistungsbudget | 890 € | |
| Entlastungsbetragab 2027: Sozialraumbudget | 175 € | |
| Zusammen, wenn Angehörige pflegen | 555 € | |
| Leistung pro Jahr | bisher | ab 2027 |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeab 2027: Überbrückungsbudget | 2.285 € |
Beträge: §§ 36, 37, 40, 42a, 45b SGB XI und PNOGIhre Woche in Stunden →
Randnotiz 1:Die 42 € für Hilfsmittel sind hier enthalten.
Randnotiz 2:Kein eigener Betrag mehr.
Randnotiz 3:Mehr, wenn ein Pflegedienst kommt.
Randnotiz 4:Unter 25 Jahren sogar 300 €.
Randnotiz 5:Ersatz- und Kurzzeitpflege teilen sich diesen Jahresbetrag.
Pflegegeld heißt Entlastungsbudget
Pflegen Angehörige ohne Pflegedienst, zahlt die Kasse heute 347 € Pflegegeld im Monat. Nach dem Entwurf heißt dieses Geld ab 2027 Entlastungsbudget und beträgt 380 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind dann darin enthalten, etwa Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Heute zahlt die Kasse sie zusätzlich, bis zu 42 € im Monat. Nach dem Entwurf kaufen Sie diese Dinge vom Entlastungsbudget. Mehr dazu auf der Seite zum Entlastungsbudget.
Pflegedienst: das Sachleistungsbudget
Kommt ein Pflegedienst, rechnet er heute bis zu 796 € im Monat mit der Pflegekasse ab. Nach dem Entwurf heißt der Betrag Sachleistungsbudget und steigt auf 890 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Wie viele Stunden das etwa sind, zeigt die Tabelle weiter unten.
Entlastungsbetrag heißt Sozialraumbudget
Der Entlastungsbetrag beträgt heute bis zu 131 € im Monat. Nach dem Entwurf heißt er ab 2027 Sozialraumbudget und beträgt bis zu 175 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Wer jünger als 25 ist, bekommt bis zu 300 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Das Geld gilt dann nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Heute lässt sich der Entlastungsbetrag breiter einsetzen, etwa für die Tagespflege. Mehr dazu auf der Seite zum Sozialraumbudget.
Ersatzpflege und Kurzzeitpflege
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es heute einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Nach dem Entwurf tritt das Überbrückungsbudget an seine Stelle, mit 2.285 € im Jahr Entwurf, Stand 30.09.2026. Es ist für akute Notlagen in der Pflege gedacht, etwa wenn die pflegende Person unerwartet ausfällt. Auch die Kurzzeitpflege wird daraus bezahlt. Mehr dazu auf der Seite zum Überbrückungsbudget.
Beratung zu Hause
Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen. Das bleibt nach dem Entwurf so. Ist es der erste Pflegegrad überhaupt, sieht der Entwurf zusätzliche Beratungen vor. In den ersten drei Monaten sind es bis zu zwei. Diese Regeln gelten nach dem Entwurf bis Ende 2028.
Stunden Hilfe pro Woche
Das Budget für den Pflegedienst und der Entlastungsbetrag lassen sich grob in Stunden umrechnen. Mit unseren angenommenen Stundensätzen sieht das für Pflegegrad 2 so aus:
| Stunden pro Woche | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegedienst | 3,3 Std. | 3,7 Std. |
| Alltagshilfe | 0,7 Std. | 1 Std. |
2026: Geltendes Rechtab 2027: Entwurf, Stand 30.09.2026
So rechnen wir: Monatsbudget ÷ Stundensatz ÷ 4,33 Wochen. Angenommen sind 55 € pro Stunde für den Pflegedienst und 42 € für die Alltagshilfe. Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, die Stunden zeigen deshalb nur die Größenordnung. Im Wochenplan stellen Sie die Preise aus Ihrer Region ein.
Wenn Pflegegrad 2 schon festgestellt ist
Ein Pflegegrad nach heutigem Recht bleibt nach dem Entwurf bestehen, auch bei einer neuen Begutachtung (§ 142b Abs. 2). Sinken kann er nur, wenn die gepflegte Person wieder selbstständiger geworden ist. Die neuen Beträge für die Pflege zu Hause gelten ab 2027 trotzdem für alle.
Der Pflegegrad bleibt also auch dann, wenn die Punkte von damals unter der neuen Grenze liegen. Sie liegt nach dem Entwurf bei 30 Punkten Entwurf, Stand 30.09.2026.
Wenn Sie den Antrag noch stellen
Für die Einstufung zählt nach § 142b Abs. 1 des Entwurfs der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Geht er bis zum 31.12.2026 ein, gelten für Punkte und Pflegegrad die heutigen Regeln, auch wenn der Bescheid erst 2027 kommt. Ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad ist im Entwurf nicht eigens genannt. Der Wortlaut spricht allgemein vom Antrag. Nach unserer Lesart gilt die Regel deshalb auch hier. Wie Sie den Eingang belegen und was sonst gilt, steht in der Anleitung Antrag vor 2027.
Für Pflegegrad 2 kann das Datum viel ausmachen. Erreicht die Person nach dem Entwurf weniger als 30 Punkte, wäre es ab 2027 Pflegegrad 1 Entwurf, Stand 30.09.2026. Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und kein Budget für einen Pflegedienst.
Nächste Schritte
- Punkte selbst ausrechnenAlle Fragen aus dem Gutachten, Ergebnis für 2026 und 2027
- Antrag vor 2027 stellenWann das hilft und wie Sie den Eingang belegen
- Den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereitenWelche Unterlagen helfen und wer dabei sein sollte
- Pflegegrad beantragenVom Antrag bis zum Bescheid, mit Widerspruch