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Pflegegrad 3: Leistungen 2026 und ab 2027

Für Pflegegrad 3 gibt es nach dem Regierungsentwurf ab 2027 mehr Geld für die Pflege zu Hause. Geht der Antrag erst 2027 ein, liegt die Untergrenze höher als heute. Die Grenze zu Pflegegrad 4 bleibt.

Das Gesetz beschreibt Pflegegrad 3 als „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Die Pflegekasse zahlt dafür heute Pflegegeld, ein Budget für einen Pflegedienst und weitere Beträge. Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich auch kombinieren.

Wie viele Punkte Sie für Pflegegrad 3 brauchen

Der Medizinische Dienst vergibt bei der Begutachtung Punkte in sechs Bereichen. Am stärksten zählt die Selbstversorgung, also etwa Waschen und Anziehen. Am Ende steht eine Zahl von 0 bis 100.

GesamtpunkteAntrag bis 31.12.2026Antrag ab 2027
ab47,550
bis unter7070

Links: Geltendes RechtRechts: Entwurf, Stand 30.09.2026

§ 15 Abs. 3 SGB XI und Regierungsentwurf. Für Kinder bis 18 Monate gelten andere Grenzen (§ 15 Abs. 7 SGB XI).

Nach dem Entwurf beginnt Pflegegrad 3 für einen Antrag ab 2027 bei 50 statt bei 47,5 Punkten Entwurf, Stand 30.09.2026. Wer heute 47,5 bis unter 50 Punkte erreicht, hat Pflegegrad 3. Mit einem Antrag ab 2027 wäre es nach dem Entwurf Pflegegrad 2. Die Grenze zu Pflegegrad 4 bleibt bei 70 Punkten.

Der Entwurf ändert außerdem Anlage 2. Diese Tabelle rechnet die Punkte aus dem Gutachten um. Betroffen sind Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben. Bei einem Antrag ab 2027 können dieselben Antworten deshalb weniger Punkte ergeben. Der Rechner zeigt Ihre Punkte für beide Jahre getrennt, die Punkte-Tabelle alle Punktbereiche.

Was Sie mit Pflegegrad 3 bekommen

Das Blatt zeigt die Leistungen für die Pflege zu Hause. Neben jedem Betrag von heute steht der Betrag nach dem Entwurf.

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Ihr Leistungsbescheid ab 2027

Pflegegrad 3 · Pflege zu Hause · Entwurf, Stand 30.09.2026

Leistung pro Monatbisherab 2027
Pflegegeldab 2027: Entlastungsbudget599 €630 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €im Budget
Pflegesachleistungab 2027: Sachleistungsbudget1.497 €1.590 €
Entlastungsbetragab 2027: Sozialraumbudget131 €175 €
Zusammen, wenn Angehörige pflegen772 €805 €
Leistung pro Jahrbisherab 2027
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeab 2027: Überbrückungsbudget3.539 €2.285 €

Beträge: §§ 36, 37, 40, 42a, 45b SGB XI und PNOGIhre Woche in Stunden →

Randnotiz 1:Die 42 € für Hilfsmittel sind hier enthalten.

Randnotiz 2:Kein eigener Betrag mehr.

Randnotiz 3:Mehr, wenn ein Pflegedienst kommt.

Randnotiz 4:Unter 25 Jahren sogar 300 €.

Randnotiz 5:Ersatz- und Kurzzeitpflege teilen sich diesen Jahresbetrag.

Das Pflegegeld steigt nach dem Entwurf von 599 € auf 630 € im Monat Entwurf, Stand 30.09.2026. Es heißt dann Entlastungsbudget. Das Budget für einen Pflegedienst steigt von 1.497 € auf 1.590 € Entwurf, Stand 30.09.2026.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es dann keinen eigenen Betrag mehr. Sie sind im Entlastungsbudget enthalten. Den Entlastungsbetrag ersetzt das Sozialraumbudget mit bis zu 175 € im Monat Entwurf, Stand 30.09.2026. Es gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Was hinter jeder Zeile steckt, erklärt die Tabelle für alle Pflegegrade.

Ist Pflegegrad 3 der erste Pflegegrad überhaupt, sieht der Entwurf zusätzliche Beratungen vor. Wer Pflegegeld bezieht, kann in den ersten drei Monaten bis zu zwei davon abrufen.

Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren

Sie müssen sich nicht für eine der beiden Leistungen entscheiden. Nutzt der Pflegedienst das Budget nur zum Teil, zahlt die Kasse daneben anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Es sinkt um den Anteil, den der Pflegedienst verbraucht hat. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.

Ein Beispiel: Der Pflegedienst verbraucht die Hälfte des Budgets. Dann zahlt die Kasse die Hälfte des Pflegegeldes. Das sind heute 299,50 € im Monat, nach dem Entwurf 315 € Entwurf, Stand 30.09.2026.

Der Entwurf behält diese Kombination bei. In § 38 ändert er nur den Satz zum halben Pflegegeld während einer Kurzzeitpflege oder einer akuten Notlage.

Stunden Hilfe pro Woche

Was das Budget für einen Pflegedienst in Stunden bedeutet, hängt vom Preis ab. Mit unseren angenommenen Stundensätzen ergibt sich für Pflegegrad 3:

Stunden pro Woche2026ab 2027
Pflegedienst6,3 Std.6,7 Std.
Alltagshilfe0,7 Std.1 Std.

2026: Geltendes Rechtab 2027: Entwurf, Stand 30.09.2026

So rechnen wir: Monatsbudget ÷ Stundensatz ÷ 4,33 Wochen. Angenommen sind 55 € pro Stunde für den Pflegedienst und 42 € für die Alltagshilfe. Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, die Stunden zeigen deshalb nur die Größenordnung. Im Wochenplan stellen Sie die Preise aus Ihrer Region ein.

Wenn Pflegegrad 3 schon festgestellt ist

Ein Pflegegrad nach heutigem Recht bleibt nach dem Entwurf bestehen, auch bei einer neuen Begutachtung (§ 142b Abs. 2). Sinken kann er nur, wenn die gepflegte Person wieder selbstständiger geworden ist. Die neuen Beträge für die Pflege zu Hause gelten ab 2027 trotzdem für alle.

Wer heute Pflegegrad 3 hat, behält ihn also auch unter der neuen Grenze von 50 Punkten Entwurf, Stand 30.09.2026. Ab 2027 bekommt er nach dem Entwurf die neuen Beträge für Pflegegrad 3.

Wenn Sie den Antrag noch stellen

Für die Einstufung zählt nach § 142b Abs. 1 des Entwurfs der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Geht er bis zum 31.12.2026 ein, gelten für Punkte und Pflegegrad die heutigen Regeln, auch wenn der Bescheid erst 2027 kommt. Ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad ist im Entwurf nicht eigens genannt. Der Wortlaut spricht allgemein vom Antrag. Nach unserer Lesart gilt die Regel deshalb auch hier. Wie Sie den Eingang belegen und was sonst gilt, steht in der Anleitung Antrag vor 2027.

Das Datum zählt vor allem, wenn die Punkte knapp über 47,5 liegen. Dazu kommt die neue Anlage 2, die die Punkte senken kann. Ob Ihr Ergebnis in den beiden Jahren verschieden ausfällt, zeigt der Rechner.

Nächste Schritte

Ihre Woche mit Pflegegrad 3

Der Plan zeigt das Budget als Stunden Hilfe. Schalten Sie zwischen heute und 2027 um. Ziehen Sie die Blöcke auf die Tage, die zu Ihrer Familie passen.

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  1. Montag
    Pflegedienst 8:00–9:30
  2. Dienstag
    Pflegedienst 8:00–9:30Alltagshilfe 14:00–15:00 +15 Min.
  3. Mittwoch
    Pflegedienst 8:00–9:30
  4. Donnerstag
    Pflegedienst 8:00–9:30
  5. Freitag
    Pflegedienst 8:00–8:45 +30 Min.
  6. Samstag
    keine bezahlte Hilfe
  7. Sonntag
    keine bezahlte Hilfe

Ziehen Sie die Blöcke auf andere Tage und Zeiten. Mit der Tastatur: Block wählen, dann Pfeiltasten.

Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, zum Beispiel für die große Morgenpflege. Die Stunden zeigen deshalb nur die Größenordnung.

Rechenweg und Quellen