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Pflegegeld 2027: alle Pflegegrade im Vergleich zu 2026

Die Tabelle zeigt jede Leistung für die Pflege zu Hause, von Pflegegrad 1 bis 5. Daneben stehen die Beträge nach dem Regierungsentwurf für 2027.

Vorschau · keine amtliche SeiteAnlage
Leistung pro MonatPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld → Entlastungsbudgetbisher keine Leistungab 2027 keine Leistungbisher 347 €ab 2027 380 €bisher 599 €ab 2027 630 €bisher 800 €ab 2027 890 €bisher 990 €ab 2027 1.080 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbisher 42 €ab 2027 entfälltbisher 42 €ab 2027 im Budgetbisher 42 €ab 2027 im Budgetbisher 42 €ab 2027 im Budgetbisher 42 €ab 2027 im Budget
Pflegesachleistung → Sachleistungsbudgetbisher keine Leistungab 2027 keine Leistungbisher 796 €ab 2027 890 €bisher 1.497 €ab 2027 1.590 €bisher 1.859 €ab 2027 2.090 €bisher 2.299 €ab 2027 2.530 €
Entlastungsbetrag → Sozialraumbudgetbisher 131 €ab 2027 entfälltbisher 131 €ab 2027 175 €bisher 131 €ab 2027 175 €bisher 131 €ab 2027 175 €bisher 131 €ab 2027 175 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege → Überbrückungsbudget (pro Jahr)bisher keine Leistungab 2027 keine Leistungbisher 3.539 €ab 2027 2.285 €bisher 3.539 €ab 2027 2.285 €bisher 3.539 €ab 2027 2.285 €bisher 3.539 €ab 2027 2.285 €

Oben gestrichen: 2026 Geltendes RechtDarunter: 2027 Entwurf, Stand 30.09.2026

Nach dem Entwurf sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab 2027 im Entlastungsbudget enthalten.

Beträge: §§ 36, 37, 40, 42a, 45b SGB XI und Regierungsentwurf PNOG

So lesen Sie die Tabelle

In jeder Zelle steht oben der Betrag nach heutigem Recht. Darunter steht der Betrag nach dem Entwurf Entwurf, Stand 30.09.2026. Gelb markiert sind Erhöhungen, rot sind Kürzungen. „im Budget“ heißt: Für diese Leistung gibt es keinen eigenen Betrag mehr, das Geld steckt im Entlastungsbudget.

Bis auf das Pflegegeld sind alle Werte Höchstbeträge. Die Kasse zahlt sie nur für Leistungen, die Sie nutzen. Alle Beträge gelten pro Monat. Nur der Betrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt für ein ganzes Jahr.

Pflegegeld 2026 und Entlastungsbudget 2027

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Nach dem Entwurf heißt es ab 2027 Entlastungsbudget.

Pro Monat2026ab 2027Differenz
Pflegegrad 2347 €380 €+33 €
Pflegegrad 3599 €630 €+31 €
Pflegegrad 4800 €890 €+90 €
Pflegegrad 5990 €1.080 €+90 €

2026: Geltendes Rechtab 2027 und Differenz: Entwurf, Stand 30.09.2026

Im Plus stecken auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Heute zahlt die Kasse neben dem Pflegegeld bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe. Nach dem Entwurf kaufen Sie diese Dinge vom Entlastungsbudget. Die zweite Tabelle rechnet das mit ein.

Zusammen, wenn Angehörige pflegen

Die zweite Tabelle zählt zusammen, was die Kasse jeden Monat beisteuert, wenn Angehörige ohne Pflegedienst pflegen: Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und Entlastungsbetrag. Ab 2027 sind es nach dem Entwurf Entlastungsbudget und Sozialraumbudget.

Pro Monat2026ab 2027Differenz
Pflegegrad 1173 €0 €−173 €
Pflegegrad 2520 €555 €+35 €
Pflegegrad 3772 €805 €+33 €
Pflegegrad 4973 €1.065 €+92 €
Pflegegrad 51.163 €1.255 €+92 €

2026: Geltendes Rechtab 2027 und Differenz: Entwurf, Stand 30.09.2026

Für Pflegegrad 1 bleibt nach dem Entwurf nichts davon. Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fallen dort ab 2027 weg. Mehr dazu steht auf der Seite zu Pflegegrad 1. Was für wen weiter gilt, auch im Pflegeheim, erklärt die Seite Pflegegrad 1 ab 2027.

Was die Namen bedeuten

Pflegegeld wird Entlastungsbudget

Geld für Pflegegrad 2 bis 5, wenn Angehörige oder andere die Pflege selbst übernehmen. Die Pflegekasse überweist es jeden Monat. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause damit gesichert ist. Mehr dazu auf der Seite zum Entlastungsbudget.

Pflegesachleistung wird Sachleistungsbudget

Das Budget für einen zugelassenen Pflegedienst, ebenfalls ab Pflegegrad 2. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Nutzt er nur einen Teil, zahlt die Kasse daneben einen Teil des Pflegegeldes.

Entlastungsbetrag wird Sozialraumbudget

Heute steht er allen zu, die zu Hause gepflegt werden, auch bei Pflegegrad 1. Nach dem Entwurf gibt es das Sozialraumbudget nur für Pflegegrad 2 bis 5. Unter 25 Jahren beträgt es bis zu 300 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Es gilt dann nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Heute lässt sich der Entlastungsbetrag breiter nutzen, zum Beispiel für die Tagespflege. Mehr dazu auf der Seite zum Sozialraumbudget.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Gemeint sind Dinge wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Heute gibt es dafür einen eigenen Monatsbetrag ab Pflegegrad 1. Nach dem Entwurf entfällt er. Ab Pflegegrad 2 sind diese Dinge dann im Entlastungsbudget enthalten. Mehr dazu auf der Seite Pflegebox 2027.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird Überbrückungsbudget

Heute teilen sich Ersatzpflege und Kurzzeitpflege einen Jahresbetrag. Nach dem Entwurf ersetzt ihn ein kleineres Überbrückungsbudget. Es ist für akute Notlagen in der Pflege gedacht und für die Kurzzeitpflege. Einen Notdienst der ambulanten Pflege sieht der Entwurf ab 2028 vor. Im Jahr 2027 dürfen in Notlagen auch zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste einspringen. Mehr dazu auf der Seite zum Überbrückungsbudget.

Ab wann die Beträge gelten

Nach dem Entwurf tritt das Gesetz am 01.01.2027 in Kraft (Art. 11). Die neuen Beträge für die Pflege zu Hause gelten dann für alle, auch für Menschen mit einem bestehenden Pflegegrad. Für die Einstufung zählt dagegen der Tag, an dem der Antrag eingeht (§ 142b Abs. 1 des Entwurfs).

Nach heutigem Recht steigen die Beträge zum 01.01.2028 mit der Kerninflation, höchstens so stark wie die Löhne. Der Entwurf ersetzt das durch eine jährliche Anpassung ab 2029, jeweils zum 1. Januar.

Was nicht in der Tabelle steht

Die Tabelle zeigt die Pflege zu Hause. Leistungen im Pflegeheim und in der Tagespflege fehlen, ebenso Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung. Wie viele Stunden Hilfe die Budgets ungefähr bedeuten, zeigt die Pflegewoche.

Jeder Pflegegrad im Detail