Pflegebox 2027: was aus dem Betrag für Pflegehilfsmittel wird
Viele Familien lassen sich jeden Monat eine Pflegebox liefern. Die Pflegekasse bezahlt sie heute aus einem eigenen Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Nach dem Regierungsentwurf entfällt dieser Betrag ab 2027.
Was heute gilt
„Pflegebox“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Gemeint ist meist ein Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, das ein Anbieter regelmäßig schickt. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Desinfektionsmittel für die Hände.
Die Pflegekasse übernimmt dafür heute bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Das gilt für jeden Pflegegrad, auch für Pflegegrad 1. Statt einer Lieferung können Sie die Dinge auch selbst kaufen und sich die Kosten erstatten lassen.
Was der Entwurf ändert
Nach dem Entwurf sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab dem 01.01.2027 vom Anspruch auf Pflegehilfsmittel ausgenommen. Der Absatz mit dem Monatsbetrag wird gestrichen. Einen eigenen Betrag für die Pflegebox gibt es dann nicht mehr Entwurf, Stand 30.09.2026.
Die Begründung erklärt das so: Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Mund-Nasen-Schutz gibt es leicht im Handel. Familien sollen sie künftig vom Entlastungsbudget kaufen, das ab 2027 das Pflegegeld ersetzt. Nach der Begründung soll das Geld, das bisher dafür ausgegeben wurde, in das Entlastungsbudget und das Sachleistungsbudget fließen. Anträge und Abrechnungen dafür fallen weg.
Der Unterschied für jeden Pflegegrad
Die Tabelle zählt für die Pflege durch Angehörige zusammen, was die Kasse heute jeden Monat zahlt: Pflegegeld und den vollen Betrag für Pflegehilfsmittel. Daneben steht das Entlastungsbudget nach dem Entwurf, aus dem Sie die Hilfsmittel künftig selbst kaufen.
| Pro Monat | 2026 | ab 2027 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | −42 € | |
| Pflegegrad 2 | 380 € | −9 € | |
| Pflegegrad 3 | 630 € | −11 € | |
| Pflegegrad 4 | 890 € | +48 € | |
| Pflegegrad 5 | 1.080 € | +48 € |
2026: Pflegegeld und Pflegehilfsmittel, Geltendes Rechtab 2027: Entlastungsbudget, Entwurf, Stand 30.09.2026
Die Differenz zeigt, was sich ändert, wenn Sie den Betrag für Pflegehilfsmittel heute voll nutzen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das Entlastungsbudget nach dem Entwurf kleiner als beides zusammen. Bei Pflegegrad 4 und 5 bleibt nach dem Kauf der Hilfsmittel mehr als heute. Brauchen Sie weniger Hilfsmittel, fällt die Rechnung günstiger aus.
Das Sozialraumbudget ist in der Tabelle nicht enthalten. Es lässt sich nur für anerkannte Hilfe im Alltag einsetzen, nicht für Hilfsmittel. Mehr dazu steht auf der Seite zum Sozialraumbudget.
Pflegegrad 1
Für Pflegegrad 1 gibt es nach dem Entwurf weder ein Entlastungsbudget noch den Monatsbetrag für Pflegehilfsmittel. Die Kosten für Handschuhe und Bettschutzeinlagen trägt die Familie dann selbst. Das gilt auch, wenn Pflegegrad 1 schon vor 2027 festgestellt wurde.
Andere Leistungen bleiben für Pflegegrad 1 erhalten. Dazu zählen Pflegehilfsmittel, die nicht verbraucht werden, und Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu Pflegegrad 1 und auf der Seite Pflegegrad 1 ab 2027.
Was mit laufenden Lieferungen geschieht
Bis zum 31.12.2026 gilt das heutige Recht, auch für Ihre Pflegebox. Eine Übergangsregel für Lieferungen ab Januar 2027 haben wir im Entwurf nicht gefunden. Läuft ein Abo danach weiter, zahlt nach dem Entwurf die Kasse nicht mehr dafür.
Fragen Sie deshalb Ihren Anbieter, wie er mit Lieferungen ab Januar 2027 umgeht. Klären Sie, ob Sie das Abo kündigen müssen und mit welcher Frist. Die Dinge gibt es auch in Drogerie und Apotheke. Wenn Sie selbst einkaufen, sehen Sie, was Sie wirklich brauchen und was es kostet.
Ihre eigene Rechnung
Die Tabelle geht davon aus, dass Sie den Betrag für Pflegehilfsmittel jeden Monat ganz ausschöpfen. Ob das bei Ihnen so ist, sehen Sie auf dem Lieferschein oder der Rechnung Ihrer Pflegebox. So rechnen Sie selbst nach:
- Schreiben Sie auf, welche Hilfsmittel Sie in einem Monat wirklich verbrauchen.
- Schätzen Sie, was diese Dinge im Handel kosten.
- Ziehen Sie den Betrag vom Entlastungsbudget für Ihren Pflegegrad ab. Der Rest steht Ihnen für die Pflege zur Verfügung.
Noch ist es ein Entwurf
Bundestag und Bundesrat haben über das Gesetz noch nicht entschieden. Sie können auch diesen Punkt noch ändern. Nach jeder Abstimmung prüfen wir die Angaben auf dieser Seite. Den Stand des Verfahrens finden Sie auf der Seite zur Pflegereform 2027, jede Änderung im Änderungsprotokoll.