Entlastungsbudget: was ab 2027 aus dem Pflegegeld wird
Das Entlastungsbudget soll ab 2027 das Pflegegeld ersetzen. So steht es im Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Es gilt für Pflegegrad 2 bis 5 und ist höher als das Pflegegeld heute.

Pflegen Angehörige oder Bekannte zu Hause, zahlt die Pflegekasse heute Pflegegeld. Nach dem Entwurf heißt dieses Geld ab dem 01.01.2027 Entlastungsbudget. Im Gesetzestext bleibt es ein Pflegegeld. Nur sein Umfang trägt den neuen Namen. Es bleibt also eine Geldleistung, die jeden Monat auf Ihr Konto kommt.
Wer das Entlastungsbudget bekommt
Anspruch haben nach dem Entwurf Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Wie heute gilt eine Bedingung: Mit dem Geld muss die Pflege gesichert sein. Gemeint sind körperliche Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt.
Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf kein Entlastungsbudget vor. Das ist beim Pflegegeld heute genauso.
Wie hoch das Entlastungsbudget ist
Die Tabelle stellt das Pflegegeld von heute und das Entlastungsbudget nach dem Entwurf nebeneinander.
| Pro Monat | Pflegegeld 2026 | ab 2027 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 380 € | +33 € | |
| Pflegegrad 3 | 630 € | +31 € | |
| Pflegegrad 4 | 890 € | +90 € | |
| Pflegegrad 5 | 1.080 € | +90 € |
2026: Geltendes Rechtab 2027 und Differenz: Entwurf, Stand 30.09.2026
Alle Beträge für Pflegegrad 1 bis 5 und die übrigen Leistungen stehen in der Pflegegeld-Tabelle.
Wofür das höhere Budget gedacht ist
Nach der Begründung des Entwurfs sollen Familien mit dem höheren Betrag mehr selbst regeln können. Zwei Zwecke nennt sie ausdrücklich:
- Ersatz, wenn die pflegende Person geplant fehlt, zum Beispiel im Urlaub. Dafür gibt es heute die Verhinderungspflege.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Heute zahlt die Kasse sie zusätzlich, bis zu 42 € im Monat.
Beides bezahlen Sie nach dem Entwurf aus dem Entlastungsbudget. Eine eigene Abrechnung der Verhinderungspflege ist dann nicht mehr nötig. Für akute Notlagen und die Kurzzeitpflege gibt es das Überbrückungsbudget. Was sich bei der Pflegebox ändert, steht auf der Seite Pflegebox 2027.
Rechenbeispiel für Pflegegrad 3
Eine Mutter mit Pflegegrad 3 wird von ihrer Tochter gepflegt. Ein Pflegedienst kommt nicht. Die Familie bekommt heute Pflegegeld und lässt sich jeden Monat Pflegehilfsmittel liefern, bis zum vollen Betrag.
| Pro Monat | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeld oder Entlastungsbudget | 599 € | 630 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | im Budget |
| Zusammen | 641 € | 630 € |
2026: Geltendes Rechtab 2027: Entwurf, Stand 30.09.2026
Kauft die Familie die Hilfsmittel künftig selbst, zahlt sie diese aus dem Entlastungsbudget. Gegenüber heute ergibt das −11 € im Monat Entwurf, Stand 30.09.2026. Braucht sie weniger Hilfsmittel, bleibt entsprechend mehr übrig.
So sieht der Vergleich für alle Pflegegrade aus, wenn die Hilfsmittel heute voll genutzt werden. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das Entlastungsbudget kleiner als Pflegegeld und Hilfsmittel zusammen. Bei Pflegegrad 4 und 5 bleibt ein Plus. Rechnet man das Sozialraumbudget dazu, liegt die Summe für Pflegegrad 2 bis 5 über dem heutigen Betrag. Die Zahlen dazu stehen in der zweiten Tabelle der Pflegegeld-Tabelle.
Das Sozialraumbudget lässt sich allerdings nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Was das heißt, erklärt die Seite zum Sozialraumbudget.
Pflegedienst und Entlastungsbudget kombinieren
Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, bleibt die Kombinationsleistung nach dem Entwurf erhalten (§ 38 SGB XI). Das Entlastungsbudget sinkt dann um den Anteil, den der Pflegedienst vom Sachleistungsbudget verbraucht.
Ein Beispiel für Pflegegrad 3: Das Sachleistungsbudget beträgt nach dem Entwurf 1.590 €. Der Pflegedienst rechnet davon 636 € ab, also 40 Prozent. Dann zahlt die Kasse noch 60 Prozent des Entlastungsbudgets aus. Das sind 378 € im Monat Entwurf, Stand 30.09.2026. An die gewählte Aufteilung sind Sie wie heute sechs Monate gebunden.
Während Kurzzeitpflege und Notlagen
Während einer Kurzzeitpflege zahlt die Kasse nach dem Entwurf die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter. Das gilt für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Dasselbe soll gelten, wenn in einer akuten Notlage der neue Notdienst der ambulanten Pflege einspringt. Diesen Notdienst sieht der Entwurf ab 2028 vor.
Beratung zu Hause
Wer das Entlastungsbudget bezieht, muss nach dem Entwurf weiter halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist eine Beratung pro Vierteljahr möglich. Für Pflegegrad 2 und 3 sieht der Entwurf zusätzliche Beratungen vor, wenn es der erste Pflegegrad überhaupt ist. In den ersten drei Monaten sind es bis zu zwei. Diese Regeln gelten nach dem Entwurf bis Ende 2028.
Ab wann die neuen Beträge gelten
Nach dem Entwurf tritt das Gesetz am 01.01.2027 in Kraft. Die neuen Beträge gelten dann für alle mit Pflegegrad 2 bis 5, auch für einen schon bestehenden Pflegegrad. Für die Einstufung zählt dagegen der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht (§ 142b Abs. 1 des Entwurfs). Mehr dazu steht in der Anleitung Antrag vor 2027.
Danach sollen die Beträge nach dem Entwurf ab 2029 jedes Jahr zum 1. Januar steigen. Bundestag und Bundesrat können die Zahlen bis zur Abstimmung noch ändern. Den Stand des Verfahrens finden Sie auf der Seite zur Pflegereform 2027.