Änderungsprotokoll: alle Änderungen an den Werten
Jede Änderung an einem Betrag, einer Punktgrenze oder einer Rechenregel steht hier mit Datum. Die neueste steht oben.
Die ältesten Einträge beschreiben, wie wir die Werte erfasst haben. Wie wir sie prüfen, steht in der Methodik.
Übergangsregel des Entwurfs ergänzt (§ 142b SGB XI nach dem Entwurf): Für die Einstufung zählt das Recht am Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Bei einem Antrag bis zum 31.12.2026 gelten für Punkte und Pflegegrad die heutigen Regeln. Ein bestehender Pflegegrad bleibt bestehen.
Stundensätze für die Pflegewoche erfasst. Es sind Annahmen, gerundet aus Vereinbarungen und Preislisten aus Bremen, Berlin, Sachsen, Rheinland-Pfalz und einer Anbieterliste der Stadt Karlsruhe.
Punktbereiche der Anlagen 1 und 2 zu § 15 SGB XI erfasst. Der Entwurf ersetzt Anlage 2 und ändert die Punktbereiche für Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben. Der Rechner nutzt für 2027 die Anlage 2 des Entwurfs.
Werte für 2027 aus dem Regierungsentwurf vom 30.09.2026 erfasst und mit einer zweiten Quelle verglichen: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget, Überbrückungsbudget und neue Punktgrenzen. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fallen als eigener Betrag weg.
Quellen
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 30 (§ 37 Abs. 1 Satz 3 SGB XI), S. 40
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 29 Buchst. b (§ 36 Abs. 3 SGB XI), S. 39
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 41 (§ 45b Abs. 1 SGB XI), S. 46
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 32 (§ 39 Abs. 1 SGB XI), S. 41
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 33 (§ 40 Abs. 1 Satz 5 neu, Abs. 2 gestrichen, SGB XI), S. 42 f.
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 16 Buchst. a (§ 15 Abs. 3 Satz 4 SGB XI), S. 31 f.
Werte für 2026 aus dem Gesetzestext des SGB XI erfasst und mit einer zweiten Quelle verglichen: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und Punktgrenzen.