Pflegegrad 1: Leistungen 2026 und ab 2027
Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad. Nach dem Regierungsentwurf fallen ab 2027 der Entlastungsbetrag und das Geld für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch weg. Geht der Antrag erst 2027 ein, braucht man außerdem mehr Punkte.
Das Gesetz beschreibt Pflegegrad 1 als „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Pflegegeld und ein Budget für einen Pflegedienst gibt es dafür schon heute nicht. Für die Pflege zu Hause zahlt die Kasse aber zwei Beträge.
Wie viele Punkte Sie für Pflegegrad 1 brauchen
Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung. Er prüft, wie gut die Person im Alltag allein zurechtkommt. Daraus ergeben sich Gesamtpunkte.
| Gesamtpunkte | Antrag bis 31.12.2026 | Antrag ab 2027 |
|---|---|---|
| ab | 12,5 | 15 |
| bis unter | 27 | 30 |
Links: Geltendes RechtRechts: Entwurf, Stand 30.09.2026
§ 15 Abs. 3 SGB XI und Regierungsentwurf. Für Kinder bis 18 Monate gelten andere Grenzen (§ 15 Abs. 7 SGB XI).
Nach dem Entwurf beginnt Pflegegrad 1 für einen Antrag ab 2027 erst bei 15 Punkten Entwurf, Stand 30.09.2026. Wer heute 12,5 bis unter 15 Punkte erreicht, hat Pflegegrad 1. Mit einem Antrag ab 2027 gäbe es nach dem Entwurf keinen Pflegegrad. Auch die Grenze zu Pflegegrad 2 steigt, auf 30 Punkte.
Der Entwurf ändert außerdem Anlage 2. Diese Tabelle rechnet die Punkte aus dem Gutachten um. Betroffen sind Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben. Bei einem Antrag ab 2027 können dieselben Antworten deshalb weniger Punkte ergeben. Der Rechner zeigt Ihre Punkte für beide Jahre getrennt, die Punkte-Tabelle alle Punktbereiche.
Was sich für Pflegegrad 1 ändert
Das Blatt zeigt, was die Kasse für die Pflege zu Hause zahlt. Für Pflegegrad 1 sind es heute zwei Zeilen.
Ihr Leistungsbescheid ab 2027
| Leistung pro Monat | bisher | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeldab 2027: Entlastungsbudget | keine Leistung | keine Leistung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 0 € | |
| Pflegesachleistungab 2027: Sachleistungsbudget | keine Leistung | keine Leistung |
| Entlastungsbetragab 2027: Sozialraumbudget | 0 € | |
| Zusammen, wenn Angehörige pflegen | 0 € | |
| Leistung pro Jahr | bisher | ab 2027 |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeab 2027: Überbrückungsbudget | keine Leistung | keine Leistung |
Beträge: §§ 36, 37, 40, 42a, 45b SGB XI und PNOGIhre Woche in Stunden →
Randnotiz 1:Für Pflegegrad 1 gibt es kein Budget.
Randnotiz 2:Fällt für Pflegegrad 1 weg.
Randnotiz 3:Entfällt ab 2027.
Der Entlastungsbetrag
Wer mit Pflegegrad 1 zu Hause gepflegt wird, hat heute Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Damit lassen sich zum Beispiel anerkannte Hilfen im Haushalt bezahlen. Nach dem Entwurf heißt der Betrag ab 2027 Sozialraumbudget und gilt nur noch für Pflegegrad 2 bis 5 Entwurf, Stand 30.09.2026. Mehr dazu auf der Seite zum Sozialraumbudget.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und ähnliche Dinge zahlt die Kasse heute bis zu 42 € im Monat. Nach dem Entwurf gibt es dafür keinen eigenen Betrag mehr. Bei Pflegegrad 2 bis 5 steckt dieses Geld dann im Entlastungsbudget. Pflegegrad 1 bekommt kein Entlastungsbudget, deshalb fällt der Betrag weg Entwurf, Stand 30.09.2026. Mehr dazu auf der Seite Pflegebox 2027.
Zusammen sind das heute bis zu 173 € im Monat. Nach dem Entwurf endet beides ab 2027 für alle mit Pflegegrad 1, auch für alle, die ihn schon haben.
Was für Pflegegrad 1 bleibt
Der Entwurf zählt in § 28a auf, was Pflegegrad 1 ab 2027 weiter bekommt. Für die Pflege zu Hause sind das vor allem:
- Beratung, auch zu Hause. In den ersten drei Monaten nach dem ersten Pflegegrad sind bis zu zwei zusätzliche Beratungen vorgesehen. Dazu kommt eine Beratung im Halbjahr.
- Pflegehilfsmittel, die nicht verbraucht werden.
- Zuschüsse für Umbauten, die das Wohnen und die Pflege zu Hause erleichtern.
- Digitale Pflegeanwendungen und Hilfe bei ihrer Nutzung.
- Pflegekurse für Angehörige.
Ab 2029 soll nach dem Entwurf eine neue Pflegebegleitung dazukommen. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fachlich begleiten und vorbeugend unterstützen. Bis dahin gibt es die Beratungen aus der Liste oben.
Stunden Hilfe pro Woche
Ein eigenes Budget für einen Pflegedienst gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Der Entlastungsbetrag kann heute aber Alltagshilfe oder einen Pflegedienst bezahlen. Die Tabelle rechnet ihn als Alltagshilfe in Stunden um:
| Stunden pro Woche | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegedienst | keine | keine |
| Alltagshilfe | 0,7 Std. | keine |
2026: Geltendes Rechtab 2027: Entwurf, Stand 30.09.2026
So rechnen wir: Monatsbudget ÷ Stundensatz ÷ 4,33 Wochen. Angenommen sind 55 € pro Stunde für den Pflegedienst und 42 € für die Alltagshilfe. Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, die Stunden zeigen deshalb nur die Größenordnung. Im Wochenplan stellen Sie die Preise aus Ihrer Region ein.
Nach dem Entwurf bleibt für Pflegegrad 1 ab 2027 kein Geld für bezahlte Hilfe im Alltag. Der Wochenplan unten ist für 2027 deshalb leer.
Wenn Pflegegrad 1 schon festgestellt ist
Ein Pflegegrad nach heutigem Recht bleibt nach dem Entwurf bestehen, auch bei einer neuen Begutachtung (§ 142b Abs. 2). Sinken kann er nur, wenn die gepflegte Person wieder selbstständiger geworden ist. Die neuen Beträge für die Pflege zu Hause gelten ab 2027 trotzdem für alle.
Für Pflegegrad 1 heißt das: Der Pflegegrad bleibt, die beiden Beträge enden trotzdem. Mit dem Pflegegrad bleibt aber der Anspruch auf die Leistungen aus der Liste oben. Was für Menschen mit Pflegegrad 1 im Pflegeheim gilt, steht auf der Seite Pflegegrad 1 ab 2027.
Wenn Sie den Antrag noch stellen
Für die Einstufung zählt nach § 142b Abs. 1 des Entwurfs der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Geht er bis zum 31.12.2026 ein, gelten für Punkte und Pflegegrad die heutigen Regeln, auch wenn der Bescheid erst 2027 kommt. Ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad ist im Entwurf nicht eigens genannt. Der Wortlaut spricht allgemein vom Antrag. Nach unserer Lesart gilt die Regel deshalb auch hier. Wie Sie den Eingang belegen und was sonst gilt, steht in der Anleitung Antrag vor 2027.
Für Pflegegrad 1 entscheidet das Datum über die Grenze: heute 12,5 Punkte, nach dem Entwurf 15 Entwurf, Stand 30.09.2026. Die beiden Beträge gibt es nach dem Entwurf aber auch mit einem Antrag aus 2026 nur bis Ende 2026. Braucht die Person inzwischen mehr Hilfe, kann die Begutachtung auch Pflegegrad 2 ergeben.
Nächste Schritte
- Punkte selbst ausrechnenAlle Fragen aus dem Gutachten, Ergebnis für 2026 und 2027
- Antrag vor 2027 stellenWann das hilft und wie Sie den Eingang belegen
- Den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereitenWelche Unterlagen helfen und wer dabei sein sollte
- Pflegegrad beantragenVom Antrag bis zum Bescheid, mit Widerspruch