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So rechnen wir
Die Pflegekasse zahlt für Hilfe zu Hause einen Betrag pro Monat. Wir teilen diesen Betrag durch einen Stundensatz. Danach teilen wir durch 4,33, denn so viele Wochen hat ein Monat im Durchschnitt. Heraus kommen die Stunden Hilfe pro Woche.
Ein Beispiel für Pflegegrad 2 nach dem Entwurf, mit unserem Stundensatz für den Pflegedienst:
890 € Sachleistungsbudget ÷ 55 € pro Std. ÷ 4,33 Wochen = 3,7 Std. pro Woche Entwurf, Stand 30.09.2026
Zwei Arten von Hilfe
Blau zeigt den Pflegedienst. Er hilft zum Beispiel beim Waschen und Anziehen. Das Geld dafür heißt heute Pflegesachleistung, nach dem Entwurf Sachleistungsbudget. Gelb zeigt die Alltagshilfe. Sie hilft etwa im Haushalt oder beim Einkaufen. Das Geld dafür heißt heute Entlastungsbetrag, nach dem Entwurf Sozialraumbudget. Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf dieses Geld nicht mehr vor.
Die Stundensätze sind eine Annahme
Einen bundesweit gültigen Stundensatz gibt es nicht. Die Preise hängen vom Bundesland und vom Anbieter ab. Wir beginnen mit 55 € pro Stunde für den Pflegedienst und 42 € für die Alltagshilfe. Diese Werte sind aus Vereinbarungen und Preislisten einzelner Länder und Anbieter gerundet. Wege- und Fahrtkosten sind nicht enthalten. Mit den Reglern stellen Sie den Satz aus Ihrer Region ein.
Pflegedienste rechnen anders ab
Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, zum Beispiel für die große Morgenpflege. Jeder Leistungskomplex hat einen festen Preis. Die Zeit, die der Dienst dafür braucht, kann kürzer oder länger sein. Unsere Stunden zeigen deshalb nur die Größenordnung. Fragen Sie den Pflegedienst nach einem Kostenvoranschlag.
So entsteht die Woche
Im Plan kommt der Pflegedienst morgens. Reichen die Stunden für mehr, kommt er auch am Nachmittag. Die Alltagshilfe kommt am Nachmittag. Wir runden jeden Block auf die Viertelstunde. Die Summen auf dem Zettel rechnen wir ohne diese Rundung. Sie können jeden Block auf einen anderen Tag oder eine andere Zeit ziehen. Mit der Tastatur wählen Sie einen Block und nutzen die Pfeiltasten. Ihr Plan wird nicht gespeichert.
Eine Woche in Punkten
Eine Woche hat 168 Stunden. Auf dem Zettel ist jede Stunde ein Punkt. Farbig sind die Stunden, die die Pflegeversicherung bezahlt. Die anderen Stunden liegen bei der Familie oder bei anderen Helfern.
Geld statt Stunden
Pflegen Angehörige ohne Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse Geld. Heute heißt es Pflegegeld, nach dem Entwurf Entlastungsbudget. Diesen Betrag rechnen wir nicht in Stunden um. Sie finden ihn unten auf dem Zettel. Andere Leistungen wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege zeigt der Plan nicht.
Umrechnung zur Orientierung. Stundensätze unterscheiden sich je nach Region und Anbieter. Keine Leistungszusage.
Quellen
- § 36 Abs. 3 SGB XI, Stand 20.10.2026
- § 45b Abs. 1 Satz 1 SGB XI, Stand 20.10.2026
- § 37 Abs. 1 Satz 3 SGB XI, Stand 20.10.2026
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 29 Buchst. b (§ 36 Abs. 3 SGB XI), S. 39, Stand 20.10.2026
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 41 (§ 45b Abs. 1 SGB XI), S. 46, Stand 20.10.2026
- PNOG-E (Kabinett 30.09.2026), Art. 1 Nr. 30 (§ 37 Abs. 1 Satz 3 SGB XI), S. 40, Stand 20.10.2026
Stundensätze
Pflegedienst: Annahme, bundesweiter Richtwert, Stand 20.10.2026. Annahme, gerundet aus Werten aus Bremen und Berlin, jeweils ohne Wegepauschale. Der Wert aus Berlin ist das Beispiel eines Anbieters. Einen bundesweit gültigen Stundensatz gibt es nicht.
Alltagshilfe: Annahme, bundesweiter Richtwert, Stand 20.10.2026. Annahme, gerundet aus Werten aus Sachsen, Rheinland-Pfalz und einer Anbieterliste der Stadt Karlsruhe. Die Werte gelten ohne Fahrtkosten und Hausbesuchspauschale. Einen bundesweit gültigen Stundensatz gibt es nicht.