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Pflegegrad 4: Leistungen 2026 und ab 2027

Bei Pflegegrad 4 bleiben die Punktgrenzen nach dem Regierungsentwurf gleich. Die Monatsbeträge für die Pflege zu Hause steigen ab 2027.

Pflegegrad 4 steht im Gesetz für „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Nach dem Entwurf steigen fast alle Beträge. Nur der Jahresbetrag für Ersatz- und Kurzzeitpflege sinkt.

Wie viele Punkte Sie für Pflegegrad 4 brauchen

Pflegegrad 4 beginnt bei 70 Punkten und reicht bis unter 90. Daran ändert der Entwurf nichts.

GesamtpunkteAntrag bis 31.12.2026Antrag ab 2027
ab7070
bis unter9090

Links: Geltendes RechtRechts: Entwurf, Stand 30.09.2026

§ 15 Abs. 3 SGB XI und Regierungsentwurf. Für Kinder bis 18 Monate gelten andere Grenzen (§ 15 Abs. 7 SGB XI).

Der Entwurf ändert außerdem Anlage 2. Diese Tabelle rechnet die Punkte aus dem Gutachten um. Betroffen sind Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben. Bei einem Antrag ab 2027 können dieselben Antworten deshalb weniger Punkte ergeben. Der Rechner zeigt Ihre Punkte für beide Jahre getrennt, die Punkte-Tabelle alle Punktbereiche.

Ein Rechenbeispiel

Die AOK erklärt das Gutachten an einem erfundenen Herrn Müller. Er erreicht nach heutigem Recht 75 Punkte und damit Pflegegrad 4. Wir haben seine Einzelpunkte mit der neuen Anlage 2 aus dem Entwurf nachgerechnet. Dann sind es 65 Punkte und Pflegegrad 3 Entwurf, Stand 30.09.2026.

Den Unterschied macht die Selbstversorgung, die im Gutachten am stärksten zählt. Herr Müller hat dort 23 Einzelpunkte. Heute ergibt das 30 gewichtete Punkte, nach dem Entwurf 20 Entwurf, Stand 30.09.2026. Das gilt nur für einen Antrag ab 2027. Hätte Herr Müller Pflegegrad 4 schon, bliebe er ihm nach § 142b Abs. 2 erhalten.

Was Sie mit Pflegegrad 4 bekommen

Das Blatt zeigt die Leistungen für die Pflege zu Hause, links heute, rechts nach dem Entwurf.

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Ihr Leistungsbescheid ab 2027

Pflegegrad 4 · Pflege zu Hause · Entwurf, Stand 30.09.2026

Leistung pro Monatbisherab 2027
Pflegegeldab 2027: Entlastungsbudget800 €890 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €im Budget
Pflegesachleistungab 2027: Sachleistungsbudget1.859 €2.090 €
Entlastungsbetragab 2027: Sozialraumbudget131 €175 €
Zusammen, wenn Angehörige pflegen973 €1.065 €
Leistung pro Jahrbisherab 2027
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeab 2027: Überbrückungsbudget3.539 €2.285 €

Beträge: §§ 36, 37, 40, 42a, 45b SGB XI und PNOGIhre Woche in Stunden →

Randnotiz 1:Die 42 € für Hilfsmittel sind hier enthalten.

Randnotiz 2:Kein eigener Betrag mehr.

Randnotiz 3:Mehr, wenn ein Pflegedienst kommt.

Randnotiz 4:Unter 25 Jahren sogar 300 €.

Randnotiz 5:Ersatz- und Kurzzeitpflege teilen sich diesen Jahresbetrag.

Kommt ein Pflegedienst, kann er heute bis zu 1.859 € im Monat abrechnen. Nach dem Entwurf heißt das Sachleistungsbudget und beträgt 2.090 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Pflegen Angehörige ohne Pflegedienst, zahlt die Kasse heute 800 € Pflegegeld. Ab 2027 heißt es Entlastungsbudget und beträgt 890 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Darin stecken dann auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es heute zusammen bis zu 3.539 € im Jahr. Nach dem Entwurf heißt der Betrag Überbrückungsbudget und beträgt 2.285 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Er ist für akute Notlagen gedacht, etwa wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt, und für die Kurzzeitpflege.

Beratung zu Hause

Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie sie auch vierteljährlich nutzen. Die Beratung soll die Pflege zu Hause sichern und die Angehörigen praktisch unterstützen. Der Entwurf lässt diese Regel bis Ende 2028 bestehen.

Stunden Hilfe pro Woche

Das Budget für einen Pflegedienst lässt sich grob in Stunden umrechnen. Bei Pflegegrad 4 sieht das mit unseren angenommenen Stundensätzen so aus:

Stunden pro Woche2026ab 2027
Pflegedienst7,8 Std.8,8 Std.
Alltagshilfe0,7 Std.1 Std.

2026: Geltendes Rechtab 2027: Entwurf, Stand 30.09.2026

So rechnen wir: Monatsbudget ÷ Stundensatz ÷ 4,33 Wochen. Angenommen sind 55 € pro Stunde für den Pflegedienst und 42 € für die Alltagshilfe. Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, die Stunden zeigen deshalb nur die Größenordnung. Im Wochenplan stellen Sie die Preise aus Ihrer Region ein.

Im Wochenplan unten sehen Sie, wie sich diese Stunden auf eine Woche verteilen könnten.

Wenn Pflegegrad 4 schon festgestellt ist

Ein Pflegegrad nach heutigem Recht bleibt nach dem Entwurf bestehen, auch bei einer neuen Begutachtung (§ 142b Abs. 2). Sinken kann er nur, wenn die gepflegte Person wieder selbstständiger geworden ist. Die neuen Beträge für die Pflege zu Hause gelten ab 2027 trotzdem für alle.

Bei Pflegegrad 4 schützt die Regel vor allem vor der neuen Anlage 2. Die Grenzen selbst bleiben gleich.

Wenn Sie den Antrag noch stellen

Für die Einstufung zählt nach § 142b Abs. 1 des Entwurfs der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Geht er bis zum 31.12.2026 ein, gelten für Punkte und Pflegegrad die heutigen Regeln, auch wenn der Bescheid erst 2027 kommt. Ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad ist im Entwurf nicht eigens genannt. Der Wortlaut spricht allgemein vom Antrag. Nach unserer Lesart gilt die Regel deshalb auch hier. Wie Sie den Eingang belegen und was sonst gilt, steht in der Anleitung Antrag vor 2027.

Bei Pflegegrad 4 hängt es an Anlage 2, ob das Datum etwas ändert. Wer heute nahe an 70 Punkten liegt, kann mit einem Antrag ab 2027 nach dem Entwurf Pflegegrad 3 bekommen. Das Beispiel von Herrn Müller zeigt, wie viel das ausmachen kann.

Nächste Schritte

Ihre Woche mit Pflegegrad 4

Der Plan zeigt das Budget als Stunden Hilfe. Schalten Sie zwischen heute und 2027 um. Ziehen Sie die Blöcke auf die Tage, die zu Ihrer Familie passen.

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  1. Montag
    Pflegedienst 8:00–9:30
  2. Dienstag
    Pflegedienst 8:00–9:30Alltagshilfe 14:00–15:00 +15 Min.
  3. Mittwoch
    Pflegedienst 8:00–9:30
  4. Donnerstag
    Pflegedienst 8:00–9:30
  5. Freitag
    Pflegedienst 8:00–9:30
  6. Samstag
    Pflegedienst 8:00–9:15 +1 Std.
  7. Sonntag
    keine bezahlte Hilfe

Ziehen Sie die Blöcke auf andere Tage und Zeiten. Mit der Tastatur: Block wählen, dann Pfeiltasten.

Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, zum Beispiel für die große Morgenpflege. Die Stunden zeigen deshalb nur die Größenordnung.

Rechenweg und Quellen