Pflegegrad 5: Leistungen 2026 und ab 2027
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Nach dem Regierungsentwurf bleibt seine Punktgrenze gleich, und die Monatsbeträge für die Pflege zu Hause steigen ab 2027.
Das Gesetz beschreibt Pflegegrad 5 als „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Wie heute gibt es für ihn auch nach dem Entwurf die höchsten Beträge.
Wie viele Punkte Sie für Pflegegrad 5 brauchen
Pflegegrad 5 beginnt bei 90 von 100 möglichen Punkten. Der Entwurf lässt diese Grenze, wie sie ist.
| Gesamtpunkte | Antrag bis 31.12.2026 | Antrag ab 2027 |
|---|---|---|
| ab | 90 | 90 |
| bis | 100 | 100 |
Links: Geltendes RechtRechts: Entwurf, Stand 30.09.2026
§ 15 Abs. 3 SGB XI und Regierungsentwurf. Für Kinder bis 18 Monate gelten andere Grenzen (§ 15 Abs. 7 SGB XI).
Der Entwurf ändert außerdem Anlage 2. Diese Tabelle rechnet die Punkte aus dem Gutachten um. Betroffen sind Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben. Bei einem Antrag ab 2027 können dieselben Antworten deshalb weniger Punkte ergeben. Der Rechner zeigt Ihre Punkte für beide Jahre getrennt, die Punkte-Tabelle alle Punktbereiche.
Die volle Punktzahl für die Selbstversorgung gibt es nach dem Entwurf erst ab 40 statt ab 37 Einzelpunkten Entwurf, Stand 30.09.2026. Wer heute knapp über 90 Punkten liegt, kann so bei einem Antrag ab 2027 unter die Grenze fallen.
Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten
Für einen Sonderfall kommt es auf die Punkte nicht an. Bei einer „besonderen Bedarfskonstellation“ kann es Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten geben (§ 15 Abs. 4 SGB XI).
Die Begutachtungs-Richtlinien nennen dafür nur einen Fall: Beide Arme und beide Beine sind nicht mehr zu gebrauchen. Greifen, Stehen und Gehen sind ganz verloren, und Hilfsmittel gleichen das nicht aus. Ob das zutrifft, prüft der Medizinische Dienst bei der Begutachtung.
Der Entwurf ändert in § 15 die Punktgrenzen und die Regeln für Kinder bis 18 Monate. Absatz 4 bleibt, wie er ist. Im Rechner gibt es für diesen Fall eine eigene Frage.
Was Sie mit Pflegegrad 5 bekommen
Das Blatt zeigt die Leistungen für die Pflege zu Hause. Gelb markiert ist, was nach dem Entwurf steigt.
Ihr Leistungsbescheid ab 2027
| Leistung pro Monat | bisher | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeldab 2027: Entlastungsbudget | 1.080 € | |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | im Budget | |
| Pflegesachleistungab 2027: Sachleistungsbudget | 2.530 € | |
| Entlastungsbetragab 2027: Sozialraumbudget | 175 € | |
| Zusammen, wenn Angehörige pflegen | 1.255 € | |
| Leistung pro Jahr | bisher | ab 2027 |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeab 2027: Überbrückungsbudget | 2.285 € |
Beträge: §§ 36, 37, 40, 42a, 45b SGB XI und PNOGIhre Woche in Stunden →
Randnotiz 1:Die 42 € für Hilfsmittel sind hier enthalten.
Randnotiz 2:Kein eigener Betrag mehr.
Randnotiz 3:Mehr, wenn ein Pflegedienst kommt.
Randnotiz 4:Unter 25 Jahren sogar 300 €.
Randnotiz 5:Ersatz- und Kurzzeitpflege teilen sich diesen Jahresbetrag.
Pflegen Angehörige ohne Pflegedienst, zahlt die Kasse heute 990 € Pflegegeld. Nach dem Entwurf sind es ab 2027 1.080 € Entlastungsbudget Entwurf, Stand 30.09.2026. Kommt ein Pflegedienst, stehen ihm heute bis zu 2.299 € im Monat zur Verfügung. Nach dem Entwurf sind es 2.530 € Entwurf, Stand 30.09.2026.
Das Sozialraumbudget ersetzt den Entlastungsbetrag. Es beträgt nach dem Entwurf bis zu 175 € im Monat, unter 25 Jahren bis zu 300 € Entwurf, Stand 30.09.2026. Die Begründung nennt für den höheren Betrag Eltern, die ihre Kinder pflegen und besonders belastet sind.
Den Jahresbetrag für Ersatz- und Kurzzeitpflege ersetzt das Überbrückungsbudget. Es ist mit 2.285 € kleiner als heute Entwurf, Stand 30.09.2026.
Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 5 ist sie auf Wunsch auch vierteljährlich möglich. Das gilt heute und nach dem Entwurf bis Ende 2028.
Stunden Hilfe pro Woche
Auch bei Pflegegrad 5 deckt das Budget nur einen Teil der Woche. Mit unseren angenommenen Stundensätzen sind es:
| Stunden pro Woche | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegedienst | 9,7 Std. | 10,6 Std. |
| Alltagshilfe | 0,7 Std. | 1 Std. |
2026: Geltendes Rechtab 2027: Entwurf, Stand 30.09.2026
So rechnen wir: Monatsbudget ÷ Stundensatz ÷ 4,33 Wochen. Angenommen sind 55 € pro Stunde für den Pflegedienst und 42 € für die Alltagshilfe. Pflegedienste rechnen meist nach Leistungskomplexen ab, die Stunden zeigen deshalb nur die Größenordnung. Im Wochenplan stellen Sie die Preise aus Ihrer Region ein.
Die übrigen Stunden der Woche liegen bei der Familie oder bei anderen Helfern. Der Wochenplan unten zeigt jede Stunde als Punkt.
Wenn Pflegegrad 5 schon festgestellt ist
Ein Pflegegrad nach heutigem Recht bleibt nach dem Entwurf bestehen, auch bei einer neuen Begutachtung (§ 142b Abs. 2). Sinken kann er nur, wenn die gepflegte Person wieder selbstständiger geworden ist. Die neuen Beträge für die Pflege zu Hause gelten ab 2027 trotzdem für alle.
Wenn Sie den Antrag noch stellen
Für die Einstufung zählt nach § 142b Abs. 1 des Entwurfs der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Geht er bis zum 31.12.2026 ein, gelten für Punkte und Pflegegrad die heutigen Regeln, auch wenn der Bescheid erst 2027 kommt. Ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad ist im Entwurf nicht eigens genannt. Der Wortlaut spricht allgemein vom Antrag. Nach unserer Lesart gilt die Regel deshalb auch hier. Wie Sie den Eingang belegen und was sonst gilt, steht in der Anleitung Antrag vor 2027.
Für Pflegegrad 5 ändert der Entwurf die Grenze nicht. Das Datum kann trotzdem zählen, wenn die neue Anlage 2 die Punkte unter 90 bringt.
Nächste Schritte
- Punkte selbst ausrechnenAlle Fragen aus dem Gutachten, Ergebnis für 2026 und 2027
- Antrag vor 2027 stellenWann das hilft und wie Sie den Eingang belegen
- Den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereitenWelche Unterlagen helfen und wer dabei sein sollte
- Pflegegrad beantragenVom Antrag bis zum Bescheid, mit Widerspruch